Urheberrechtsvereinbarung und Freistellungserklaerung

Urheberrechts-Vereinbarung


Durch die Zustimmung der Urheberrechts-Vereinbarung bei der Bestellung im Online-Shop bestätigt der Kunde, dass er im Besitz der notwendigen Urheberrechte an der Vervielfältigung des Film-, Bild-, Ton- / Datenmaterials ist und z.B. das Recht zur mechanischen Vervielfältigung besitzt. Er leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Urheberrechtsvergütungen, Lizenzierungskosten an die zuständigen Stellen abgeführt werden und deineScheibe GmbH, in keiner Weise in Anspruch genommen wird.
Weiterhin hält der Kunde deineScheibe GmbH, in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für alle Forderungen Dritter inklusive Ansprüche von Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften oder entsprechenden Organisationen sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben

Gewährleistungs- und Freistellungserklärung


Durch die Zustimmung der Gewährleistungs- und Freistellungserklärung bei der Bestellung im Online-Shop gewährleistet der Kunde und steht gegenüber deineScheibe GmbH, auch folgend nur „deineScheibe“ genannt, sowie den mit Ihr verbundenen Unternehmen dafür ein, dass er in vollem Umfange berechtigt ist, diesen Produktionsauftrag mit deineScheibe abzuschließen; insbesondere über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte hierzu verfügt und durch die Vergabe der Bestellung über den Online-Shop bzw. die Vervielfältigung durch deineScheibe keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Für die Verletzung etwaiger Rechte Dritter ist allein der Kunde in vollem Umfang haftbar.
Für den Fall einer Inanspruchnahme von deineScheibe oder der mit ihr verbundenen Unternehmen infolge einer solchen Verletzung Rechte Dritter verpflichtet sich der Kunde, deineScheibe und die mit ihr verbundenen Unternehmen in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freistellen und deineScheibe insbesondere erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. "Rechte Dritter" im Sinne der vorstehenden Sätze sind insbesondere auch diejenigen Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z. B. der GEMA übertragen ist und gleich in welcher Form dargeboten werden.

Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftige zwischen deineScheibe und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen und Produktionsaufträgen, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie verwiesen oder sie diesen Produktionsaufträgen beigefügt wird. Sie gilt ferner rückwirkend für Kunden, die bislang gegenüber deineScheibe noch keinerlei Gewährleistungs- und Freistellungserklärungen abgegeben haben, auf den Zeitpunkt des ersten Produktionsauftrages.
Dem Kunden ist bekannt, dass eine Auslieferung von durch die GEMA urheberrechtlich geschützte Werke nur mit einer Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellungsvertrag) der GEMA erfolgen kann. Dies Gilt auch für bezahlte und produzierte Aufträge.Alle weiteren urheberrechtlichen Fragen sollten direkt mit der GEMA in München geklärt werden:

Vervielfältigungsrechte und Ausland VR/A


GEMA-Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: 089-48003-800
Fax: 089-48003-300
E-Mail: info-vr@gema.de

Direkt Begünstigte im Sinne des § 328 BGB dieser Gewährleistungs- und Freistellungserklärung ist auch die Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Mechanische Vervielfältigungsrechte ("GEMA").

Diese Erklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.