Benoetige ich eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. GEMA-Freistellung
JA und NEIN, kommt auf deine benutzten Werke an.
Solltest du (Ihr) der alleinige Urheber der Werke sein bzw. habt Ihr den Song-Text sowie die komposition selbst erstellt, nutzt keine Werke dritter in eurer Komposition und seid auch kein GEMA-Mitglied, dann reicht es uns aus wenn Ihr uns bestätigt das "Ihr im Besitz der Urheberrechte an der Vervielfältigung des Daten- / Tonmaterials seid und im Zuge der Herstellung von Druckstücken keine Bild- und Markenrechte Dritter verletzt oder unerlaubt nutzt.". (Das macht Ihr Bequem und Rechtsverbindlich am Ende des Bestellvorgangs.)
Weiteres hierzu auch unter "Rechtliches / Urheberrechte" zu finden oder einfach hier klicken.
Andernfalls benötigen wir die Auslieferungsgenehmigung von der GEMA. (Im Shop, am Ende des Bestellvorgangs dann einfach "Wir haben bei der GEMA eine Auslieferungsgenehmigung" beantragt auswählen.) Übrigens wäre es sinnvoll wenn Ihr zuerst das Produkt bestellt , dann die Auslieferungsgenehmigung mit Angabe der von uns gestellten Auftragsnummer ausfüllt und an die GEMA übermittelt. Das hat den Vorteil, dass wir die anschließende Auslieferungsgenehmigung zuordnen können und im Vorfeld schon mit der Produktion beginnen können. (Auslieferung erfolgt natürlich nur wenn die Auslieferungsgenehmigung vorliegt.)
Hinweis: Wir sowie die GEMA führen Routinemäßig Prüfungen an den Produktionen durch. Solltest du (Ihr) uns eine Freistellung erteilt haben (indem du (Ihr) uns bestätigt das du (Ihr) der/die Urheber seid bzw. die Rechte zur Vervielfältigung besitzt.), sollte sich dann aber herausstellen das deine Produktion doch Urheberrechte dritter und vorallem geschützter Künstler/Materialien enthält, dann wird dieses verfolgt und du übernimmst die volle Haftung. Deshalb solltest du im eigenen Interesse nur nutzen wenn du genau weißt was du da tust und wirklich alleiniger Urheber bist.
Weiteres hierzu findest du auch unter "Rechtliches / Urheberrechte" oder rufst unser Service-Team an!